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Neue Spielregeln für den Online-Handel: Die Schweiz zieht bei der Produktesicherheit nach

 

Neue Spielregeln für den Online-Handel: Die Schweiz zieht bei der Produktesicherheit nach

Der Schweizer E-Commerce-Markt kennt seit Jahren nur eine Richtung: steil nach oben. Mittlerweile setzen Online-Shops in der Schweiz jährlich weit über 14 Milliarden Franken um – ein riesiger, kaufkräftiger Markt. Während das Umsatz- und Versandvolumen kontinuierlich steigt, besteht bei der Schweizer Gesetzgebung ein regulatorischer Nachholbedarf. Das aktuelle Produktesicherheitsgesetz (PrSG) stammt aus dem Jahr 2010. Damals war der grenzüberschreitende Online-Handel noch nicht in der heutigen Form etabliert.

Während die EU bereits 2023 mit der strengen Produktsicherheitsverordnung (GPSR 2023/988) die Reissleine zog, um Verbraucher*innen zu schützen, reagiert die Schweiz nun im Juni 2026: Der Bundesrat hat offiziell die Vernehmlassung für eine radikale Teilrevision des Bundesgesetzes über die Produktesicherheit (PrSG) eröffnet.

Der Grund für den plötzlichen rechtlichen Druck? Der Boom zieht tonnenweise unsichere Billigware aus Non-EU-States an. Wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, entsteht im Schweizer Markt ein enormer regulatorischer Unterdruck, der vor allem Direktimporteure aus Asien eiskalt erwischen wird. Für Händler*innen aus Deutschland und der EU, die den Markt strategisch clever angehen, ergibt sich daraus ein erheblicher strategischer Wettbewerbsvorteil.

Der Countdown läuft: Frist bis September 2026

Am 5. Juni 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung für die Gesetzesrevision gestartet. Die Frist läuft bis zum 28. September 2026 – danach geht es direkt in die finale Gesetzgebung. Für Online-Händler*innen aus der EU bedeutet das: Das strategische Zeitfenster öffnet sich genau jetzt.

Die geplanten Eckpunkte des neuen Gesetzes verdeutlichen, dass eine Verschiebung der Marktanteile zugunsten derjenigen Anbieter stattfinden wird, welche die neuen regulatorischen Vorgaben erfüllen.

Die neuen Regeln im Schnellcheck: Welche Konsequenzen drohen ausländischen Online-Händler*innen?

Da sich das Gesetz aktuell noch in der Vernehmlassung befindet, sind die Regelungen noch nicht rechtskräftig – dies bietet Online-Händler*innen ein Zeitfenster für eine strategische Anpassung. Aber wer den Schweizer Markt künftig weiterhin per einfachem Direktversand bedienen will, muss die die vier geplanten Hebel kennen, um regulatorische Risiken und Sanktionen zu vermeiden:

  • Zusätzliche Aufsichtsabgabe:  Der Gesetzesentwurf schafft die Grundlage für eine Aufsichtsabgabe auf Online-Handelsprodukte, die direkt aus dem Ausland an Konsument*innen in der Schweiz geliefert werden. Die konkrete Ausgestaltung soll der Bundesrat festlegen. 

  • Pflicht zur Schweizer Kontaktstelle: Wer in die Schweiz verkauft, muss eine feste, greifbare Anlaufstelle im Inland vorweisen. Für ausländische Webshops ein enormer bürokratischer und administrativer Zusatzaufwand.

  • Strengere Transparenz: Warn- und Sicherheitshinweise müssen künftig zwingend vor dem Kauf direkt im Online-Shop und in den Schweizer Landessprachen sichtbar sein.

  • Netzsperren bei Missachtung: Das ist die weitreichendste Konsequenz. Wer die neuen Regeln ignoriert, nicht kooperiert oder auf eine Schweizer Kontaktstelle verzichtet, dessen Website oder App-Zugang kann in der Schweiz gesperrt werden.

Fazit: Die Marktverschiebung im Schweizer E-Commerce strategisch nutzen

Mit der laufenden Vernehmlassung signalisiert die Schweizer Politik unmissverständlich, dass der grenzüberschreitende E-Commerce künftig strenger reguliert werden soll.

Doch anstatt den kaufkräftigen Schweizer Markt aufgrund potenzieller Bürokratie abzuschreiben, sollten EU-Händler*innen die kommenden Monate bis zum Ende der Vernehmlassung im September 2026 als echte Chance begreifen.

Durch die neuen Vorschriften wird sich der Schweizer Markt neu aufteilen – und zwar zugunsten der Händler*innen, die rechtssicher liefern können. Wer die eigenen Versandstrukturen schon jetzt flexibel aufstellt – sei es durch eigenen Compliance-Aufwand oder durch die Nutzung spezialisierter Dienstleister wie MeinEinkauf.ch, bei denen das Geschäft rechtssicher als reiner Inlandsversand abgewickelt wird –, kann der anstehenden Gesetzesrevision gelassen entgegensehen.

Die frühzeitige Ausrichtung auf die neuen Rahmenbedingungen sichert somit nicht nur die Marktkonformität, sondern stärkt auch die langfristige Wettbewerbsposition im Schweizer E-Commerce.