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Neue Regelung für die Wareneinfuhr in die Schweiz ab 2025: Was die Senkung der Wertfreigrenze von 300 Franken auf 150 Franken für Händler*innen bedeutet

Geschrieben von Timofey Kovalchuk | Oct 23, 2024 6:35:53 AM

Mit der Einführung der neuen Regelung zur Senkung der Wertfreigrenze für steuerbefreite Einfuhren von 300 auf 150 Franken wird sich das Einkaufserlebnis vieler Schweizer Konsument*innen verändern. Diese Maßnahme hat jedoch nicht nur Auswirkungen auf Verbraucher*innen, sondern stellt auch europäische Online-Händler*innen vor neue Herausforderungen. Grenznahe Lieferadressen verlieren an Attraktivität für die Schweizer Endkund*innen, da der Aufwand der Grenzüberquerung mit all den damit verbundenen Strapazen wie Stau und Warteschlangen am Zoll im Vergleich zum nun sinkenden Ersparnis vergleichsweise groß erscheint.


Was bedeutet die Senkung der Wertfreigrenze?

 

Ab sofort müssen Konsument*innen in der Schweiz bei der Einfuhr von Waren, deren Wert 150 Franken übersteigt, mit zusätzlichen Zollgebühren und der Schweizer Mehrwertsteuer rechnen. Zuvor lag diese Freigrenze bei 300 Franken, wodurch viele Produkte mehrwertsteuerbefreit und ohne Nachzahlung der Schweizer MwSt. importiert werden konnten. Mit der neuen Regelung werden nun bereits Bestellungen ab einem Wert von 150 Franken mehrwertsteuerpflichtig, was für viele Schweizer Kund*innen eine Anpassung ihres Kaufverhaltens bedeuten könnte.

Diese Regelung impliziert sowohl Umsatzeinbußen für den grenznahen Einzelhandel als auch für Online-Händler*innen, die bisher davon profitiert haben, dass ihre Kund*innen Waren an grenznahe Lieferadressen senden lassen, ohne selbst direkt in die Schweiz liefern zu müssen. Gleichzeitig bieten diese Änderungen jedoch auch Chancen: Plattformen und Services, welche die komplette Verzollung zum Fixpreis übernehmen, werden für Schweizer Kund*innen zunehmend attraktiv.

 

Relevante Faktoren zur Anpassung an die neue Einfuhrregelung

 

Um auf die bevorstehenden Änderungen angemessen zu reagieren, sollten Online-Händler*innen folgende Aspekte beachten:

Transparente Preisgestaltung: Im Falle von DDP-Zustellung mit Nachzahlung an der Haustür des Schweizer Endkonsument*innen ist die Kommunikation der angepassten Abgaben natürlich unerlässlich, um das Vertrauen der Kund*innen zu erhalten.

Externe Dienstleister: Ein integrierter Versand in die Schweiz, bei dem die Schweizer-Endkund*innen ihre Ware fertig verzollt zugestellt bekommen und sich mit der Verzollungsthematik somit überhaupt nicht erst auseinandersetzen müssen, bietet einen enormen Mehrwert und kann die Conversion in der Schweiz durch die Kalkulierbarkeit der Kosten enorm steigern.

Apps: Um die Kalkulierbarkeit für die Schweizer Konsument*innen zu gewährleisten kann der Einsatz von mobilen Anwendungen wie Quickzoll empfohlen werden. Zu beachten ist allerdings, dass QuickZoll den MWST. Satz von 8,1 % auch für Waren anwenden wird, die dem reduzierten Steuersatz (2,6 %) unterliegen (insbesondere Lebensmittel, Tierfutter, Medikamente und Bücher).

 

Fazit

Die Senkung der Wertfreigrenze von 300 auf 150 Franken stellt sowohl Online-Händler*innen als auch Konsument*innen vor neue Herausforderungen, birgt jedoch gleichzeitig Chancen. Für Händler*innen bedeutet nach neuen Optionen Ausschau zu halten, wenn sie den Schweizer Markt auch weiterhin ohne viel Aufwand bedienen möchten. Konsument*innen müssen ihr Konsumverhalten neu überdenken und werden sich künftig die Frage stellen, ob sich der aufreibende Gang über die Grenze noch lohnt, oder der bequeme Online-Kauf vom Sofa aus, nicht doch die attraktivere Option darstellt. Wer die Änderungen frühzeitig berücksichtigt und Prozesse durch eine nahtlose Integration des Schweiz-Versands oder die Empfehlung von externen Dienstleistern, die den verzollten Versand in die Schweiz anbieten, optimiert, kann nicht nur weiterhin erfolgreich in die Schweiz liefern, sondern auch von einem wachsenden Markt profitieren.

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