PPWR & Schweizer VerpV: Warum EU-Händler*innen keine doppelte Bürokratie befürchten müssen
Der Schweizer E-Commerce-Markt verzeichnet seit Jahren einen stetiges Wachstum und zieht mit seiner enormen Kaufkraft immer mehr Online-Händler*innen aus Deutschland und der EU an. Während das Versandvolumen über die Grenze kontinuierlich steigt, geraten Verpackungen nun auf beiden Seiten der Grenze in den Fokus der Gesetzgeber.
Während die EU mit der neuen Verpackungsverordnung (PPWR, VO (EU) 2025/40) strenge Regeln für das Verpackungsdesign einführt, zieht die Schweiz nach: Mit der umfassenden Revision der Verpackungsverordnung (VerpV, Fedlex 2026/358) verschärft der Schweizer Bundesrat ab 2027 sein Umwelt- und Abfallrecht.
Ab 2026 greifen die Vorgaben der EU-PPWR vollständig und gleichzeitig verschärft die Schweiz ab 2027 mit der VerpV ihr Abfallrecht. Viele Händler*innen befürchten bürokratisches Hürden und zwei verschiedene Verpackungssysteme. Die gute Nachricht: Wer die feinen Unterschiede der beiden Rechtsräume kennt und den Grenzüberschritt clever aufstellt, sichert sich im Schweiz-Geschäft einen echten strategischen Wettbewerbsvorteil.
- Ein Karton reicht für beide Märkte: Ein Versandkarton, der die Vorgaben der EU-PPWR erfüllt, geht in der Schweiz problemlos durch.
- Kein Schweizer Umdesignen: Die Schweizer VerpV fordert weder spezielle Schweizer Kartonmaße noch besondere Design-Zertifikate.
- Hohe Bagatellgrenzen: Die Schweizer Melde- und Rücknahmepflichten greifen erst ab 1 Mio. CHF Umsatz und 500 kg Verpackungsmüll.
- Inlandsversand schützt vor Importeurshaftung: Wer per Inlandspaket versendet, tritt rechtlich nicht als Schweizer Inverkehrbringer auf.
Ein Karton für beide Märkte: Entwarnung beim Verpackungsdesign
Viele EU-Händler*innen befürchten, für die Schweiz neue Pakete entwickeln oder ein zweites Lager aufbauen zu müssen – doch diese Sorge ist unbegründet. Der Grund dafür liegt im grundverschiedenen Ansatz der beiden Gesetze. Während die europäische PPWR bereits vor dem Versand als Produktrecht ansetzt und strenge Vorgaben für das physische Kartondesign macht – darunter maximal 50 % Leerraum im E-Commerce, Pflichten zur Recyclingfähigkeit sowie technische Nachweise –, greift das Schweizer Recht erst nach dem Auspacken. Die VerpV konzentriert sich primär auf die Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft im eigenen Land. Sie schreibt zwar Verwertungsquoten und Sammelsysteme vor, fordert aber weder eigene Schweizer Kartonmaße noch spezielle Design-Zertifikate. Für die Praxis bedeutet das eine spürbare Erleichterung: Ein Karton, der die strengen Vorgaben der EU-PPWR erfüllt, geht in der Schweiz problemlos durch, sodass Sie Ihre Verpackungen für Schweizer Kund*innen weder umdesignen noch doppelte Lagerbestände führen müssen.
Der Fokus der beiden Verordnungen im Vergleich:
- Maximal 50 % Leerraum
- Nachweise zur Recyclingfähigkeit
- Einheitliche EU-Piktogramme
- Dokumentation vor Versand
- Kreislaufwirtschaft & Recycling
- Sammelsysteme & Entsorgung
- Freigrenzen (bis 1 Mio. CHF)
- Keine eigenen CH-Kartonmaße
Importeurs-Pflichten und Schwellenwerte: Wo setzt die Schweizer VerpV beim Schweiz-Versand an?
Auch wenn das Kartondesign nach EU-Standards für die Schweiz ausreicht, sollten Online-Händler*innen die regulatorischen Details beim Grenzüberschritt kennen. Das Schweizer Abfallrecht nimmt nämlich primär den sogenannten „Inverkehrbringer“ bzw. Importeur in die Pflicht. Wer von der EU aus auf eigene Faust per Direktversand an Kund*innen in der Schweiz liefert, tritt rechtlich selbst als Inverkehrbringer auf. Ab dem 1. Januar 2027 führt die Schweiz schrittweise verschärfte Melde- und Nachweispflichten für Verpackungsmengen ein. Für kleinere und mittlere Online-Shops gibt es an dieser Stelle jedoch eine deutliche Entwarnung bei den Schwellenwerten: Die strengen gesetzlichen Melde- und Rücknahmepflichten der VerpV greifen erst, wenn ein Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren mehr als 1 Million Franken Umsatz erzielt und gleichzeitig über 500 Kilogramm Verpackungsmaterial in der Schweiz in Verkehr bringt. Wer unter diesen Bagatellgrenzen liegt, bleibt von der Schweizer VerpV-Bürokratie im Alltag weitgehend unberührt. Dennoch bleibt der klassische Eigenversand abseits des Verpackungsrechts mit organisatorischen Hürden bei Verzollung, Einfuhrumsatzsteuer und Retourenabwicklung verbunden.
Entwarnung auf allen Ebenen: Warum Sie gelassen bleiben können
Zusammenfassend lässt sich festhalten: Die Befürchtung doppelter Verpackungsbürokratie löst sich in der E-Commerce-Praxis schnell auf. Für EU-Online-Händler*innen gelten im Wesentlichen vier zentrale Punkte:
- EU-Verpackungen sind überqualifiziert: Wer seine Kartons nach den strengen Vorgaben der neuen EU-PPWR produziert (z. B. Leerraum-Begrenzung, Recyclingfähigkeit), erfüllt die Qualitätsansprüche der Schweizer VerpV automatisch mit. Sie benötigen kein zweites Verpackungssystem.
- Hohe Bagatellgrenzen schützen KMUs: Die formalen Schweizer Melde- und Rücknahmepflichten greifen erst ab sehr hohen Schwellenwerten (über 1 Million CHF Umsatz und mehr als 500 kg Verpackungsmüll in der Schweiz).
- Keine Inverkehrbringer-Haftung beim Inlandsversand: Wenn Sie Ihre Ware an eine deutsche Lieferadresse verschicken, findet der Verkauf rechtlich rein im EU-Inland statt. Sie treten gar nicht erst als Schweizer Importeur oder Inverkehrbringer auf.
- Dienstleister übernimmt die Abwicklung: Über spezialisierte Partner wie MeinEinkauf.ch werden Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und alle potenziellen Importeurspflichten vollständig abgenommen. Sie erschließen den kaufkräftigen Schweizer Markt ohne Aufwand und mit Ihren gewohnten EU-Prozessen.
Wie vereinfacht Partner.MeinEinkauf.ch den Schweizer Logistik-Prozess?
Partner.MeinEinkauf.ch ermöglicht Unternehmen mit MwSt.-Registrierung in Deutschland den einfachen Versand in die Schweiz: Die im Online-Shop bestellte Ware wird als Inlandspaket nach Konstanz versandt und dort verarbeitet. Die verzollte Direktlieferung der Pakete in die Schweiz erfolgt nur einen Werktag nach deren Eintreffen in Konstanz.